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Solarpanel

Förderung Heizung & erneuerbare Energien 2025

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Förderungen für den Heizungstausch


För­de­rung für den Hei­zungs­tausch in be­ste­hen­den Ge­bäu­den

Der Bund un­ter­stützt im Rah­men sei­ner Bun­des­för­de­rung für ef­fi­zi­en­te Ge­bäu­de (BEG) beim Um­stieg auf Er­neu­er­ba­res Hei­zen.

Die wichtigste Förderung auf Bundesebene ist die Bundes­förderung für effiziente Gebäude – kurz BEG. Sie fasst vorhergegangene Förderungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien im Gebäudebereich zusammen. Sie unterstützt unter anderem die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, den Einsatz neuer Heizungsanlagen, Maßnahmen an der Gebäudehülle und den Einsatz optimierter Anlagentechnik.

Die Fördergeber in Zusammenhang mit der BEG sind die KfW und das BAFA.

Die BEG gilt für:

  • Be­stands­ge­bäu­de
  • Aus­tausch ei­ner al­ten Hei­zung
  • Wär­me­pum­pe
  • So­lar­ther­mie-Hy­brid-Hei­zung
  • So­lar­ther­mie-Hei­zung
  • Strom­di­rekt­hei­zung
  • Hy­brid­hei­zung
  • Bio­mas­seh­ei­zung
  • Wär­me­net­ze

Die Bausteine der BEG

Es gibt direkte Zuschüsse zu den Investitionskosten. Diese basieren auf folgenden Bausteinen:

  • 30 % Grundförderung: Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung erhalten Sie seit 2024 eine Grundförderung von 30 % der Kosten.
  • 5 % Effizienz-Bonus oder 2.500 € Biomasseheizungen:
    • Effizienz-Bonus: Für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.
    • Biomasseheizungen: Für Biomasseheizungen wird ein Zuschlag von 2.500 € gewährt, wenn sie einen Staub-Emissionsgrenzwert von 2,5 mg/m³ einhalten.
  • 30 % Einkommensabhängigkeit: Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € jährlich liegt, erhalten darüber hinaus einen Bonus von 30 %.
  • 20 % Klimageschwindigkeitsbonus: Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie bis einschließlich 2028 20 % für den Austausch einer alten Heizung. Danach wird der Bonus alle 2 Jahre um 3 % abgesenkt. Das gilt für alle funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen unabhängig vom Alter und funktionstüchtige Gas- und Biomasseheizungen, die mindestens 20 Jahre alt sind.

Übrigens: Auch Ver­mie­ten­de er­hal­ten die Grund­för­de­rung, sowie den Effizienz-Bonus oder den Emissions­zuschlag, dür­fen sie je­doch nicht über die Mie­te um­le­gen.

Al­le Bau­stei­ne kön­nen mit­ein­an­der kom­bi­niert wer­den, wo­bei die För­de­rung ins­ge­samt nicht hö­her sein darf als 70 % der Kos­ten. Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen Ausgaben für den Hei­zungs­tausch lie­gen bei 30.000 € für ein Ein­fa­mi­li­en­haus bzw. die ers­te Wohn­ein­heit in ei­nem Mehr­par­tei­en­haus. Das ent­spricht ei­nem ma­xi­ma­len In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schuss von 21.000 €. Da­zu kann ge­ge­be­nen­falls ein Emis­si­ons­min­de­rungs­zu­schlag von 2.500 € kommen.

In ei­nem Mehr­par­tei­en­haus er­hö­hen sich die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben um je­weils 15.000 € für die zwei­te bis sechs­te so­wie um je­weils 8.000 € ab der sieb­ten Wohn­ein­heit. Bei Nicht­wohn­ge­bäu­den gel­ten Gren­zen für die för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben nach Qua­drat­me­ter­zahl.

Auch gibt es für den Hei­zungs­tausch und wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men ein neu­es Kre­dit­an­ge­bot von bis zu 120.000 €. Für pri­va­te Selbst­nut­zen­de, mit ei­nem zu ver­steu­ern­den Haus­halts­jah­res­ein­kom­men von bis zu 90.000 € ist die­ses zu­dem zins­ver­bil­ligt.

Wo und wie werden Förderungen beantragt?

  • KfW: Zu­schüs­se für den Hei­zungs­tausch
  • BAFA: In­ves­ti­ti­ons­kos­ten­zu­schüs­se für Ef­fi­zi­enz-Ein­zel­maß­nah­men; Maß­nah­men an der Ge­bäu­de­hül­le, An­la­gen­tech­nik, Hei­zungs­op­ti­mie­rung, Ge­bäu­de­net­ze
  • Bank: Er­gän­zungs­kre­dit

Um För­de­run­gen zu be­an­tra­gen, müs­sen Sie ei­nen ab­ge­schlos­se­nen Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trag mit ei­nem Fach­un­ter­neh­men vor­le­gen.

Die Er­tei­lung der För­de­rung müs­sen Sie dann als auf­schie­ben­de oder auf­lö­sen­de Be­din­gung in den Lie­fe­rungs- oder Leis­tungs­ver­trag auf­neh­men, da­mit der Ver­trag nur in Kraft tritt, wenn die­se Be­din­gung er­füllt wird.

Zuschüsse und Kredite der KfW

Die KfW-Banken­gruppe (Kreditanstalt für Wieder­auf­bau) bietet zahl­reiche Förder­mittel für die unter­schied­lichsten Neubau- und Sa­nierungs­vorhaben. Förder­mittel werden bei­spiels­weise für energie­effizientes Bauen oder Sanie­ren, alters­gerechte Umbau­maß­nahmen oder für die Um­stellung auf er­neuer­bare Ener­gien gewährt. Im Bereich Heizen zum Beispiel für den Austausch der Heizung sowie die Optimierung der Heizungsanlage.

Zum KfW-Produktfinder für BestandsimmobilienZum KfW-Produktfinder für Neubauten

Zuschüsse vom BAFA

Einzel­maß­nahmen (BEG EM) (zum Beispiel den Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe oder die Optimierung von Heizungsanlagen) fördert das BAFA mit Zuschüssen.

Was wird gefördert? Wie stelle ich einen Antrag?

Kom­bi­na­ti­on von För­de­run­gen für Hei­zungs­tausch und wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men

Wie bis­her kön­nen Sie zu­sätz­lich zur Hei­zungs­tausch-För­de­rung Zu­schüs­se für wei­te­re Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men be­an­tra­gen. Da­zu zäh­len bei­spiels­wei­se die An­la­gen­tech­nik, die Däm­mung der Ge­bäu­de­hül­le und die Hei­zungs­op­ti­mie­rung (15 % För­de­rung plus ggf. 5 % iSFP-Bo­nus. Der iSFP Bonus ketzt das Vor­lie­gen ei­nes in­di­vi­du­el­len Sa­nie­rungs­fahr­plans voraus). Die ma­xi­mal för­der­fä­hi­gen In­ves­ti­ti­ons­kos­ten für Ef­fi­zi­enz­maß­nah­men lie­gen oh­ne Sa­nie­rungs­fahr­plan bei 30.000 € pro Wohn­ein­heit, mit in­di­vi­du­el­lem Sa­nie­rungs­fahr­plan bei 60.000 €.

Die Höchst­gren­ze der för­der­fä­hi­gen Kos­ten wur­de 2024 von 60.000 € auf 90.000  an­ge­ho­ben, wenn so­wohl Hei­zungs­tausch als auch Ef­fi­zi­enz­maß­nah­me mit in­di­vi­du­el­lem Sa­nie­rungs­fahr­plan durch­ge­führt wer­den.

Förderübersicht der Einzelmaßnahmen für den Heizungstausch

Für Einzelmaßnahmen im Bereich des Heizungstauschs gilt jeweils:

  • Grund­förder­satz: 30 %
  • Klima­ge­schwin­dig­keits­bonus: max. 20 %2
  • Ein­kommens­bonus: 30 %

Folgend ist zudem eine Übersicht der Einzelmaßnahmen mit zugeordnetem Durchführer und ob und welche weiteren Boni gelten.

Förderung für den Heizungstausch („Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) 5.3“)
Einzel­maßnahmeDurch­führerWeiterer Bonus
5.3 a) Solar­thermische AnlagenKfW-
5.3 b) Bio­masse­heizungen1KfW-
5.3 c) Elektrisch an­ge­trie­bene Wärme­pumpenKfWEffizienz­bonus: 5 %
5.3 d) Brenn­stoff­zellen­heizungenKfW-
5.3 e) Wasser­stoff­fähige Hei­zungen (Investitions­mehr­ausgaben)KfW-
5.3 f) Innova­tive Heizungs­technik auf Basis er­neu­er­barer Ener­gienKfW-
5.3 g) Errich­tung, Um­bau, Er­wei­terung eines Gebäude­netzes1BAFA-
5.3 h) An­schluss an ein Ge­bäu­denetzBAFA/KfWFach­planung und Bau­be­gleitung: 50 %3
5.3 i) An­schluss an ein Wär­me­netzKfW-

Förderübersicht der Effizienz-Einzelmaßnahmen

Die Förderungen für Effizienz-Einzelmaßnahmen werden vom BAFA übernommen. Für Fachplanung und Baubegleitung gilt jeweils ein Bonussatz von 50 %.

Folgend ist zudem eine Übersicht der Einzelmaßnahmen mit zugeordnetem Grund­förder­satz und iSFP-Bonus.

Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen
Einzel­maßnahmeGrund­förder­satziSFP- Bonus
5.1 Einzel­maß­nahmen an der Gebäude­hülle15 %5 %
5.2 Anlagen­technik (außer Hei­zung)15 %5 %
5.4 a) Maß­nah­men zur Ver­besserung der An­la­gen­effizienz15 %5 %
5.4 b) Maß­nahmen zur Emissions­minderung von Bio­masse­heizungen50 %-

Anmerkungen zur Förderübersicht:

1 Bei Biomasseheizungen wird bei Einhaltung eines Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m³ ein zusätzlicher pauschaler Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro gemäß Nummer 8.4.6 gewährt.

2 Der Klimageschwindigkeits-Bonus reduziert sich gestaffelt gemäß Nummer 8.4.4. und wird ausschließlich selbstnutzenden Eigentümern gewährt. Bis 31. Dezember 2028 gilt ein Bonussatz von 20 %.

3 Bei der KfW ist keine Förderung gemäß Richtlinien-Nr. 5.5 möglich. Die Kosten der Fach- und Baubegleitung werden mit den Fördersätzen des Heizungstausches als Umfeldmaßnahme gefördert.

Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Stand: 1. März 2025

Ob­wohl wir uns be­mü­hen, die In­for­ma­tio­nen in die­ser Ta­bel­le ge­nau und ak­tu­ell zu hal­ten, über­neh­men wir kei­ne Ge­währ für die Rich­tig­keit, Voll­stän­dig­keit oder Ak­tua­li­tät der be­reit­ge­stell­ten Daten.


Förderung Heizung im Neubau

Das KfW-Pro­gramm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“ för­dert mit ei­nem zins­güns­ti­gen Kre­dit den Neu­bau und Erst­kauf kli­ma­freund­li­cher Wohn­ge­bäu­de und Ei­gen­tums­woh­nun­gen mit Ef­fi­zi­enz­haus­stu­fe 40.

Zum KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)“

Han­delt es sich um ei­nen Neu­bau oh­ne spe­zi­el­len en­er­ge­ti­schen und nach­hal­ti­gen Stan­dard, kön­nen Sie im Rah­men des KfW-Wohn­ei­gen­tums­pro­gramms ei­nen zins­güns­ti­gen Kre­dit in An­spruch neh­men.

Zum KfW-Förderprodukt „KfW-Wohn­eigentums­programm“ (124)

Grund­la­ge der För­de­run­gen für Neu­bau­ten bil­det das För­der­pro­gramm „klimaneutraler Neubau“ des BMWSB.


Förderprogramme auf Länderebene

Ei­nen Über­blick über För­der­pro­gram­me der Län­der er­hal­ten Sie zum Bei­spiel in der För­der­da­ten­bank des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Wirt­schaft und Kli­ma­schutz. Hier fin­den Sie zu­dem auch mög­li­che För­der­pro­gram­me des Bun­des und der Eu­ro­päi­schen Union.

Zur Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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